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Förderprogramme der Bundesländer
Quelle: eigene Recherche; Stand: 29. September 2020
Die Förderbedingungen können sich laufend ändern. Alle Angaben daher ohne Gewähr.
Bundesland |
Fortbildungszuschuss |
Existenzgründungszuschuss |
Baden- Württemberg |
Absolventen einer Meisterprüfung erhalten seit dem 1. Januar 2020 eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. |
Ab 2020 wird es eine Meistergründungsprämie geben. |
Bayern |
Bei bestandener Fortbildungsprüfung gibt es den Meisterbonus: 2.000 Euro (ab 01.06.2019); 1.500 Euro (seit 01.01.2018); 1.000 Euro (bis 31.12.2017) |
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Berlin |
Meistergründungsprämie von bis zu 15.000 Euro bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung | |
Brandenburg |
Eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk wird mit dem Meisterbonus belohnt: 1.500 Euro | Meistergründungsprämie von bis zu 19.000 Euro bei Gründung und Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze |
Bremen |
Aufstiegsfortbildungs-Prämie bei bestandener Prüfung zum Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt und anderen Aufstiegsfortbildungen: 4.000 Euro (seit 01.01.2019) |
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Hamburg |
Absolventen von Aufstiegsfortbildungen erhalten ab dem 1. Januar 2019 eine Meisterprämie: 1.000 Euro |
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Hessen |
Bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft kann eine Aufstiegsprämiebeantragt werden: 1.000 Euro; ab 2019 werden auch Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO mit DQR-Niveau 6 oder 7 gefördert. |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie gibt es das Meister-Extra: 2.000 Euro allgemein (seit 01.01.2018) sowie 3.000 Euro für die besten 50 Absolventen eines Jahrgangs (seit 01.01.2018); 1.000 Euro (bis 31.12.2017) |
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Niedersachsen |
Für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk wird die Meisterprämie gezahlt: 4.000 Euro. Ab dem 2. Quartal 2020 soll es dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium zufolge eine Prämie von 1.000 Euro für Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich geben. |
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Nordrhein-Westfalen |
Die Landesregierung setzt auf eine bundesweite Regelung im Rahmen der AFBG- und BBiG-Novelle bis 2020 und hält die Einführung eines landesspezifischen, übergangsweisen Meisterbonus nicht mehr für sinnvoll (siehe Drucksache 17/4670). | Meistergründungsprämie von 7.500 Euro für die Gründung, Übernahme oder Beteiligung |
Rheinland-Pfalz |
Den Aufstiegsbonus I gibt es bei bestandener Fortbildungsprüfung: 2.000 Euro (ab 01.01.2020); 1.000 Euro (bis 31.12.2019) |
Den Aufstiegsbonus II gibt es bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung: 2.500 Euro |
Saarland |
Für eine bestandene Fortbildungsprüfung gibt es den Aufstiegsbonus: 1.000 Euro | |
Sachsen |
Bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie sowie in Land-, Forst- und Hauswirtschaft gibt es den Meisterbonus: 1.000 Euro | |
Sachsen-Anhalt |
Meister-Prämie in Höhe von 1.500 Euro soll ab dem zweiten Halbjahr 2019 kommen. | Meistergründungsprämie von 10.000 Euro bei Gründung oder Übernahme (Mindestinvestitionssumme: 15.000 Euro) |
Schleswig-Holstein |
Eine Prämie für das Bestehen einer anerkannten Aufstiegsfortbildung ist laut Wirtschaftsministerium aktuell nicht geplant |
Meistergründungsprämie: Basisförderung von 7.500 Euro; ergänzende Förderung nach drei Jahren für Schaffung oder Erhalt eines Arbeits-/Ausbildungsplatzes im Betrieb von 2.500 Euro - also maximal 10.000 Euro. |
Thüringen |
Eine Meisterprämie erhalten die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks: 1.000 Euro; über die Einführung eines Meisterbonus wird beraten. |
Über die Einführung einer Meistergründungsprämie wird beraten |